Theoretische Sachkunde gemäß RDG
Die Tätigkeitsfelder und die geschützte Berufsbezeichnung des Rentenberaters wurden zum 01.07.2008 im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) neu geregelt. Für die Registrierung ist der Nachweis der theoretischen und der praktischen Sachkunde erforderlich. Der Sachkundelehrgang Rentenberater*in erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen 150 Unterrichtsstunden für den theoretischen Kenntnisnachweis zur Registrierung als Rentenberater/-in.
Praktische Sachkunde gemäß RDG
Der Nachweis über die praktische Tätigkeit erfolgt nach § 12 Abs. 3 Satz 2 RDG in der Regel durch Arbeitszeugnisse und sonstige Zeugnisse. Weitere Auskünfte zur Anerkennung erhält man jeweils beim regional zuständigen Gericht.
Zielgruppe sind künftige Rentenberater, die diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben möchten. Dazu gehören in erster Linie Berufe, die eine detaillierte Fachkompetenz im deutschen Rentenrecht benötigen, u.a. Steuerberater, Juristen, Führungskräfte in Personalabteilungen sowie bAV-Experten und Versicherungsfachleute.
Mit dem Besuch des Lehrgangs und dem Ablegen der Prüfung wird die theoretische Sachkunde zur Registrierung als Rentenberater/-in erbracht. Rentenberater:innen vereinen die Kompetenzen verschiedener Beratungsfelder und sind unabhängige, fachkundige Ansprechpartner für Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen rund um die Rente. Sie sind Anlaufstelle bei der Überprüfung von Rentenbescheiden, der Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen sowie bei der Erstellung von Versorgungswerken in der bAV. Aber auch das rechtssichere Ausarbeiten von Altersteilzeitmodellen und Vorruhestandsregelungen für Unternehmen und ihre Mitarbeiter gehört zum Leistungsspektrum.
Wir sind gerne persönlich für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!